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Was darf eine GmbH ohne Steuerberater?

Fachlich geprüft von [Pilot-Kanzlei] Aktualisiert am [Datum] Lesezeit rund 6 Minuten

Kurz gesagt

Alles, was die eigene Gesellschaft betrifft. Eine GmbH darf Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen selbst erledigen. Das Steuerberatungsgesetz regelt nur die Hilfe für andere. Den Jahresabschluss aufzustellen ist sogar Pflicht der Geschäftsführung.

Was du selbst erledigen darfst

Verantwortlich für die Buchführung ist die Geschäftsführung (§ 41 GmbHG). Ob sie selbst bucht, Mitarbeitende einsetzt oder eine Kanzlei beauftragt, entscheidet sie frei.

AufgabeSelbst erlaubtWorauf du achtest
Laufende BuchhaltungJaNach GoBD; Buchungsbelege 8, Bücher und Abschlüsse 10 Jahre aufbewahren
Umsatzsteuer-VoranmeldungJaElektronisch bis zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später
Jahresabschluss aufstellenJa, Pflicht der GeschäftsführungKleine GmbH: bis zu sechs Monate nach Geschäftsjahresende, sonst drei (§ 264 HGB)
E-Bilanz übermittelnJaElektronisch nach amtlichem Datensatz (§ 5b EStG)
SteuererklärungenJaKörperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer; ohne Berater gilt die kürzere Frist
OffenlegungJaIm Unternehmensregister, spätestens zwölf Monate nach Geschäftsjahresende (§ 325 HGB)

Mit oder ohne Berater: die Fristen für 2026

Der größte Unterschied liegt bei den Steuererklärungen. Die längere Frist gilt nur, wenn ein Steuerberater die Erklärungen anfertigt (§ 149 AO), nicht schon, wenn er sie prüft.

Geschäftsjahr 2026Selbst erstelltBerater erstellt
Jahresabschluss aufstellen, kleine GmbH30.06.202730.06.2027
Steuererklärungen und E-Bilanz31.07.202729.02.2028
Offenlegung31.12.202731.12.2027

Bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr. Die Aufstellung bis sechs Monate gilt, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht.

Wann ein Berater sinnvoll ist

Selbst machen heißt nicht allein machen. Ein Berater lohnt sich vor allem dort, wo Fehler teuer werden:

  • Gesellschafterwechsel, Umstrukturierung oder Verkauf von Anteilen
  • Holding-Strukturen, Gewinnausschüttungen und Beteiligungserträge
  • Umsätze im Ausland und Sonderfälle bei der Umsatzsteuer
  • Betriebsprüfung oder Einspruch gegen einen Bescheid
  • Ein zweiter Blick auf den Abschluss, bevor er rausgeht

Selbst machen, aber nie allein.

In Klarbuch bereitest du vor, Klara fragt nach, wo es heikel wird, und dein frei gewählter Berater prüft im selben System.

Häufige Fragen

Muss eine kleine GmbH ihren Abschluss prüfen lassen?

Nein. Eine gesetzliche Abschlussprüfung brauchen erst mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 316 HGB).

Darf ein externer Buchhalter das für mich übernehmen?

Zum Teil. Nach § 6 Nr. 4 StBerG dürfen qualifizierte Buchhalter laufend buchen und den Lohn abrechnen, aber keine Abschlüsse oder Steuererklärungen für dich erstellen. Angestellte deiner GmbH dürfen alles für die GmbH erledigen.

Brauche ich für die E-Bilanz eine Software?

Ja. Die E-Bilanz wird elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt; dafür brauchst du eine geeignete Software.

Fachlich geprüft von [Name], Steuerberaterin oder Steuerberater, [Kanzlei], am [Datum].

Quellen: §§ 1, 2, 6 StBerG · § 41 GmbHG · §§ 264, 316, 325 HGB · §§ 147, 149 AO · § 5b EStG · § 18 UStG

Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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